Bewilligungsverfahren für neue Wohnbauten
Für neue Wohnbauten ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens und der Baueingabe der Nachweis zu erbringen, dass die Immissionen aus der Umgebung (Strassen-, Schienen- und Flugverkehr, Schiessplätze und Industrieanlagen) zulässig sind. Der Nachweis wird entsprechend der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) erbracht und führt über Vorgaben in der Norm SIA 181 "Schallschutz im Hochbau" zu passend dimensionierten Aussenbauteilen und Fenstern.
Anlagen im Aussenraum
Für neue Anlagen im Aussenraum (typisch Wärmepumpen, Kühlgeräte, Heizungsanlagen) muss gezeigt werden, dass deren Emissionen nicht zu Beeinträchtigungen bei Nachbarn führen. Die Grundlagen dazu sind in der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) und durch die kantonalen Lärmschutzfachstellen (CercleBruit) geregelt.
Behördliche Schallschutz- und Lärmschutznachweise
Wir unterstützen Ihr Bauvorhaben mit der Ausfertigung der behördlich erforderlichen Nachweise sowie dem Festlegen von Massnahmen zum Erreichen der geforderten Werte. Für den Kanton Zürich verfügen wir über die sogenannte "private Kontrolle" im Bereich Schall und sind somit offiziell zugelassen die entsprechenden Nachweispapiere für Bewilligungsverfahren zu erstellen.