Schweiz
Die Eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) regelt den Schallschutz von Gebäuden. In der LSV wird Bezug auf die Schallschutznorm SIA 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) genommen. Die SIA 181 definiert die Mindestanforderungen für Mietwohnungen und die erhöhten Anforderungen im Stockwerk-Eigentum sowie bei Doppel- und Reihen-Einfamilienhäusern. Als Bauherr oder Mieter haben Sie das Recht, dass diese Werte eingehalten werden. mehr »
Deutschland
Die DIN 4109 regelt den Schallschutz von Gebäuden. Die Anforderungsstufe an den Schallschutz ist mit dem Sachverständigen zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestschallschutz reicht fast nie. mehr »