Sowohl die SIA Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" wie auch die SUVA-Richtlinien zu Hintergrundgeräuschen am Arbeitsplatz kennen Maximalwerte der Schalleinwirkung von Anlagen auf schützenswerte Räume (Wohnungen, Büros etc.). Häufig gelangt die Störung durch mechanische Einkoppelung in den Baukörper und wird dann durch das ganze Gebäude weitergeleitet. Handelt es sich bei der Schallquelle um ein Eisenbahntrassee (welches z.B. in einem Tunnel unter dem Gebäude verläuft), so gilt es bereits in der Planungsphase den zukünftigen Komfort der Bewohner sicherzustellen.
Kälteanlagen, Produktionsmaschinen, Arbeitstische, Krananlagen, Fahrbahnplatten, Hubwagen (Palettenrollis), Waschmaschinen, Heizungen, Wärmepumpen und vieles mehr können Schall in einen Baukörper einleiten und zu Beeinträchtigungen führen. Als Gegenmassnahmen können einzelne Isolationselemente, isolierte Maschinenfundamente, Raum-In-Raum-Konstruktionen oder Gebäudetrennungen dienen. Je früher diese in die Planung eingebracht werden, desto günstiger wird die Lösung ausfallen. Dabei unterstützen wir Sie gerne, jedoch ist auch die Ursachenabklärung bei bestehenden Anlagen unser Alltag.