In Deutschland gilt die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ für den Schallschutz im Gebäude. Darüber hinaus existieren jedoch weitere Normen/Richtlinien/Empfehlungen, welche Kennwerte für den Schallschutz im Hochbau liefern:
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Beiblatt 2 zur DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz“
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VDI-Richtlinie 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“
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DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik)-Empfehlung 103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“
In der VDI-Richtlinie 4100 findet sich diese Anmerkung: Für die häufig zu Beschwerden führenden Nutzergeräusche (z. B. Abstellen eines Zahnputzbechers auf eine Abstellplatte, Öffnen und Schließen des WC-Deckels, Spureinlauf, Rutschen in der Badewanne, Zuschlagen der Türen – auch von Wand- und Einbauschränken usw.) wurden auch für die Schallschutzstufen SSt II und SSt III keine Kennwerte festgelegt, da diese Geräusche sehr schlecht reproduzierbar sind und von der jeweiligen Bausituation abhängen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Geräusche – bei bestimmungsgemäßer Nutzung – durch Verwendung üblicher Maßnahmen zur Körperschalldämmung bei der Montage von Sanitärausstattungsgegenständen und Schränken so weit wie möglich gemindert werden.
Die DEGA-Empfehlung liefert folgende Angaben:
Tabelle 4: Orientierungswerte Nutzergeräusche und Körperschallentkopplung
F | E | D | C | B | A | A+ | |
Nutzergeräusche [LAF,max,n] |
> 45 dB(A) | ≤ 45 dB(A) | ≤ 40 dB(A) | ≤ 35 dB(A) | ≤ 30 dB(A) | ≤ 25 dB(A) | ≤ 20 dB(A) |
Körperschallentkopplung Kleinhammerwerk [L'K,w] |
> 63 dB | ≤ 63 dB | ≤ 58 dB | ≤ 53 dB | ≤ 48 dB | ≤ 43 dB | ≤ 38 dB |
Körperschallentkopplung Pendelfallhammer [LAF,max,n] |
Werte werden noch erarbeitet |
Hinweis zur Tabelle 4: In Zukunft werden die in Tabelle 4 erfassten Geräusche als Anforderung gelten, nur während der Übergangsphase gelten die angegeben Zahlenwerte als Orientierungswerte, die in die Gesamtbeurteilung einer Wohneinheit bzw. eines Gebäudes nicht einfließen. Die Verfehlung eines Orientierungswertes führt gegenwärtig noch nicht zur Abwertung. Durch die Einhaltung der Orientierungswerte werden im Schallschutzausweis Bonuspunkte vergeben.