Sprache auswählen

swissmade

normen 04

In Deutschland gilt die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ für den Schallschutz im Gebäude. Darüber hinaus existieren jedoch weitere Normen/Richtlinien/Empfehlungen, welche Kennwerte für den Schallschutz im Hochbau liefern:

  • Beiblatt 2 zur DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz“

  • VDI-Richtlinie 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“

  • DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik)-Empfehlung  103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“

In der VDI-Richtlinie 4100 findet sich diese Anmerkung: Für  die  häufig  zu  Beschwerden  führenden  Nutzergeräusche  (z. B.  Abstellen  eines  Zahnputzbechers  auf  eine  Abstellplatte,  Öffnen  und  Schließen des  WC-Deckels,  Spureinlauf,  Rutschen  in  der  Badewanne,  Zuschlagen  der  Türen  –  auch  von Wand-  und Einbauschränken  usw.)  wurden  auch  für  die  Schallschutzstufen SSt II und SSt III keine Kennwerte festgelegt, da diese Geräusche sehr schlecht reproduzierbar sind und von der jeweiligen Bausituation abhängen. Es wird  jedoch  davon  ausgegangen,  dass  diese  Geräusche  –  bei  bestimmungsgemäßer  Nutzung  –  durch Verwendung  üblicher  Maßnahmen  zur  Körperschalldämmung bei der Montage von Sanitärausstattungsgegenständen und Schränken so weit wie möglich gemindert werden.

Die DEGA-Empfehlung liefert folgende Angaben:

Tabelle 4: Orientierungswerte Nutzergeräusche und Körperschallentkopplung

  F E D C B A A+
Nutzergeräusche
[LAF,max,n]
> 45 dB(A) ≤ 45 dB(A) ≤ 40 dB(A) ≤ 35 dB(A) ≤ 30 dB(A) ≤ 25 dB(A) ≤ 20 dB(A)
Körperschallentkopplung
Kleinhammerwerk
[L'K,w]
> 63 dB ≤ 63 dB ≤ 58 dB ≤ 53 dB ≤ 48 dB ≤ 43 dB ≤ 38 dB
Körperschallentkopplung
Pendelfallhammer
[LAF,max,n]
Werte werden noch erarbeitet

Hinweis zur Tabelle 4: In Zukunft werden die in Tabelle 4 erfassten Geräusche als Anforderung gelten, nur während der Übergangsphase gelten die angegeben Zahlenwerte als Orientierungswerte, die in die Gesamtbeurteilung einer Wohneinheit bzw. eines Gebäudes nicht einfließen. Die Verfehlung eines Orientierungswertes führt gegenwärtig noch nicht zur Abwertung. Durch die Einhaltung  der  Orientierungswerte  werden  im  Schallschutzausweis  Bonuspunkte vergeben.